Kirsten Ballhorn Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betreue ich Ihr Unternehmen in allen Belangen der Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Mein Schwerpunkt liegt dabei auf der Betreuung von Theatern und Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche.
Das oberste Ziel von Arbeits- und Gesundheitsschutz besteht darin, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Unternehmen, daher spielt die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen natürlich eine wichtige Rolle.
Als externe Beraterin unterstütze ich Sie bei der Umsetzung dieser Ziele.