Kirsten Ballhorn

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Zuge der Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einen neuen Arbeitsschutzstandard erlassen.

Hierin werden zeitlich befristete, zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen beschrieben.

Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber hat sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten zu lassen und mit den betrieblichen Interessenvertretungen abzustimmen.

Den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).





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